Zypern bietet eines der effizientesten Steuersysteme der Europäischen Union | einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15%, einen steuerfreien Freibetrag von €22.000, keine Erbschafts-, Vermögens- oder Schenkungsteuer und über 60 Doppelbesteuerungsabkommen. Stand Februar 2026.
Wichtige steuerliche Highlights
Die Körperschaftsteuer wird mit einem einheitlichen Satz von 15% erhoben, einem der niedrigsten Sätze Europas. Das persönliche Einkommen wird progressiv bis zu 35% besteuert, wobei die ersten €22.000 des Jahreseinkommens vollständig steuerfrei sind. Dividenden- und Zinseinkünfte sind vollständig von der Einkommensteuer befreit, und Zypern erhebt weder Erbschaft-, Vermögens- noch Schenkungsteuer.
Zypern unterhält zudem ein umfangreiches Netzwerk von über 60 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das eine Doppelbesteuerung verhindert und die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen reduziert. In Kombination mit EU-Rechtsstandards, Investorenschutz und unkomplizierten Aufenthaltsregeln macht dies Zypern für Einwohner und internationale Investoren gleichermaßen attraktiv.
- ◆Niedrige Körperschaftsteuer | einheitlich 15%, unter dem EU-Durchschnitt
- ◆Großzügiger persönlicher Freibetrag | die ersten €22.000 des Einkommens sind steuerfrei
- ◆Dividenden und die meisten Zinseinkünfte von der Einkommensteuer befreit
- ◆Nicht-domizilierte Einwohner zahlen 0% auf Dividenden, Zinsen und die meisten Kapitalgewinne (einschließlich ausländischer Einkünfte) für bis zu 17 Jahre
- ◆Keine Todessteuern | keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer
- ◆Über 60 DBA (UK, Deutschland, China und andere) reduzieren die grenzüberschreitende Besteuerung
Vorteile bei der Einkommensteuer für Einwohner
EU-Bürger: Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten können ohne Visum frei nach Zypern ziehen. Sobald sie zyprische Steuerresidenten werden, profitieren sie vollständig von den Vergünstigungen, einschließlich der Non-Domicile-Regelung, die ausländische Dividenden und Mieteinnahmen von der Besteuerung befreit, denselben rentenfreundlichen Regeln wie andere Einwohner und keiner Erbschafts- oder Schenkungsteuer.
Nicht-EU-Investoren: Nicht-EU-Bürger müssen einen Aufenthaltstitel erwerben, üblicherweise durch den Kauf von Immobilien. Sobald sie steuerlich ansässig sind, werden sie weitgehend wie EU-Einwohner behandelt. Neue Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von €55.000 oder mehr aus zyprischer Beschäftigung erhalten für 17 Jahre eine 50%ige Befreiung von der Einkommensteuer; niedrigere Gehälter können von einer Übergangsregelung bis zu €8.550 pro Jahr profitieren. Auch Nicht-EU-Investoren profitieren von den Non-Dom-Befreiungen: 0% Steuer auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne für 17 Jahre.
- ◆€0 – €22.000 · 0%
- ◆Spitzensteuersatz · 35%
- ◆50% Befreiung auf Erwerbseinkommen über €55.000, für 17 Jahre
- ◆Steuerliche Ansässigkeit über die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel
Ruheständler
Zyprische Steuerresidenten müssen weltweite Renteneinkünfte melden, können aber jedes Steuerjahr wählen, wie diese bewertet werden: entweder nach den normalen Einkommensteuerstufen (die bei 0% auf Einkommen bis €22.000 beginnen) oder mit einem Pauschalsatz von 5% auf Renteneinkünfte über €5.000. Die meisten Ruheständler wählen den Pauschalsatz von 5% auf ausländische Renten, der oft günstiger ist.
Pensionseinmalzahlungen, wie Abfindungen oder Einmalauszahlungen, werden in Zypern nicht besteuert. Ohne Erbschafts- oder Schenkungsteuer, mit Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung und hoher Lebensqualität zählt Zypern zu Europas führenden Ruhestandszielen für EU- und Nicht-EU-Bürger gleichermaßen.

Digitale Nomaden
Personen, die als zyprische Steuerresidenten gelten (über 183 Tage oder über die 60-Tage-Regel), genießen alle steuerlichen Vorteile der Insel: 0% Steuer auf Dividendeneinkünfte und Kapitalgewinne, mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf zyprischer Immobilien.
Zypern gewährt zudem eine 50%ige Einkommensteuerbefreiung auf im Ausland erzieltes Einkommen über €55.000 für bis zu 17 Jahre. Ein Nomade mit €70.000 Auslandseinkommen würde daher nur auf die Hälfte des Überschusses regulär besteuert. Zusammen mit dem Klima und der EU-weiten Sicherheit ist dies ein attraktiver Standort für ortsunabhängige Fachkräfte.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Alle in Zypern ansässigen Unternehmen zahlen 15% Körperschaftsteuer auf weltweite Gewinne, wobei viele Ausgaben und Investitionen absetzbar sind. Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen an ausländische Anteilseigner, sodass Gewinne mit minimaler zusätzlicher Steuer repatriiert oder grenzüberschreitend reinvestiert werden können.
Auf die meisten ins Ausland gezahlten Lizenzgebühren wird keine Quellensteuer erhoben, und das Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen reduziert die Steuer auf grenzüberschreitende Zinsen und Lizenzgebühren weiter. Qualifizierende Einkünfte aus geistigem Eigentum können unter der zyprischen IP-Box-Regelung mit einem effektiven Satz von nur 2,5% besteuert werden, und für die Schifffahrt gelten besondere Tonnagesteuerregelungen.
Wohnimmobilien
Neue Hauptwohnsitze qualifizieren für einen ermäßigten MwSt.-Satz von 5% (statt der Standardrate von 19%) auf die ersten €350.000 des Kaufpreises, bis zu 130 m², sofern der Gesamtwert €475.000 nicht übersteigt, die Fläche unter 190 m² liegt, es sich um die erstmalige Nutzung der Regelung durch den Käufer handelt und die Immobilie mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wird. Diese Regeln gelten, wenn der Bauantrag nach November 2024 eingereicht wurde; frühere Anträge können weiterhin von der vorherigen Regel profitieren, die 5% MwSt. auf die ersten 200 m² erlaubt.
Zypern hat die jährliche Grundsteuer abgeschafft und erhebt keine Erbschaftsteuer, sodass Hauptwohnsitze oft steuerfrei an Erben übergehen können. Nur Gewinne aus in Zypern gelegenen Immobilien werden besteuert | Verkäufe ausländischer Immobilien lösen keine zyprische Steuer aus.

Anlageimmobilien
Mieteinnahmen werden nach den normalen Einkommensteuerregeln besteuert, doch Eigentümer können die meisten damit verbundenen Ausgaben wie Instandhaltung, Verwaltungsgebühren und Hypothekenzinsen absetzen, was die Steuerlast auf Mietrenditen senkt. Das Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen sorgt dafür, dass Mieteinnahmen je nach Vertragsbedingungen in der Regel nur einmal besteuert werden.
Beim Verkauf erhebt Zypern eine Kapitalertragsteuer von 20% auf den Gewinn aus in Zypern gelegenen unbeweglichen Sachen. Auf den Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, die ausländische Immobilien besitzen, oder auf Vermögenswerte außerhalb Zyperns fällt keine Kapitalertragsteuer an.
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Die Domenica Group verfügt über ein eigenes Rechtsteam und langjährige Partnerschaften mit führenden zyprischen Anwaltskanzleien, sodass jede Transaktion von Experten abgewickelt wird, die die zyprischen Steuer- und Aufenthaltsregeln von Anfang an verstehen. Unsere Spezialisten bleiben stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften, sodass keine unerwarteten Probleme oder versteckten Überraschungen auftreten.
In der Praxis profitieren ausländische Käufer, Ruheständler und digitale Nomaden von einer reibungslosen, steuereffizienten Kaufabwicklung und fachkundiger Unterstützung bei der Inanspruchnahme der für sie verfügbaren Befreiungen.
Eine Anmerkung von Domenica
Steuerplanung ist persönlich. Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder Ihre Familie umziehen, setzen Sie sich mit unseren Steuer- und Rechtspartnern zusammen. Wir stellen den Kontakt kostenlos her.

